Tragfähige Finanzen

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Auch wenn sich Arbeitnehmer und Selbstständige nur selten gerne damit befassen: Steuern und Versicherungen gehören zum Berufsleben dazu und schaffen finanzielle Sicherheit in allen Lebensbereichen.

Wer während seines Studiums oder bereits vorher steuerpflichtig tätig war, der kennt manche Themen rund um die Forderungen durch das Finanzamt. Dabei gibt es verschiedene wichtige Steuern und Abgaben, die je nach beruflicher Stellung sehr unterschiedliche Auswirkungen auf das Einkommen oder den Gewinn haben. Ab einer Einkommens-Mindestgrenze wird beispielsweise Einkommensteuer fällig, egal ob man angestellt oder selbstständig ist.

Im Gegenzug zur Einkommensteuerbelastung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die eigene Steuerlast zumindest zum Teil zu verringern. Grundbedingung dafür ist die Abgabe einer Steuererklärung. Für alle Selbstständigen ist sie ein Muss, für angestellte Architekten und Bauingenieure jedoch oftmals ein Kann. Die meisten Steuerpflichtigen sollten die Einkommensteuererklärung aber auf jeden Fall nutzen, da sich der Aufwand dafür häufig durch eine willkommene Steuerrückerstattung rechnet.

Rückerstattungsmöglichkeiten

Wer Steuern zurückerhalten möchte, muss gegenüber dem Finanzamt Pauschbeträge angeben – das sind pauschalierte Freibeträge – oder Nachweise für steuerlich anrechenbare Kosten abgeben. Dazu zählen unter anderem Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung oder auch Umzugskosten im Zusammenhang mit einem beruflichen Standortwechsel. Diese Aufwendungen müssen jedoch über der vom Finanzamt jährlich angerechneten Arbeitnehmerpauschale von 1.000 Euro liegen. Ebenfalls abziehbar sind unter anderem Beiträge zur Altersvorsorge, Spenden an anerkannte wohltätige Einrichtungen, Sonderausgaben wie Krankheitskosten und anderes mehr.

Sich beraten lassen

Wer seine Steuererklärung sicher und professionell erstellen lassen möchte, der ist beim Steuerberater richtig aufgehoben, der in der Regel alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis genau kennt und so auch das bestmögliche Ergebnis für seine Klienten erzielen kann. Vor allem für Selbstständige ist dies eine sinnvolle Hilfe. Das betont auch Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer: „Für frisch gebackene Architekten und Bauingenieure empfiehlt sich der Gang zur Steuerberaterin definitiv. Denn ähnlich wie beim Hausbau kommt es auch bei der Selbstständigkeit auf ein solides Fundament an. Dabei gilt: Je eher man nach dem Studium die richtigen Weichen stellt, desto besser.“

Die Kosten für die Steuerberatung lassen sich dann in der nächsten Steuererklärung erfolgreich in Ansatz bringen. Der Steuerberater kann aber noch weit mehr, als „nur“ bei der Steuererklärung behilflich zu sein. Er ist in vielfältiger Weise der richtige Ansprechpartner. Dies gilt vor allem auch für alle Architekten und Bauingenieure, die in Zukunft auf eigenen Beinen stehen möchten und sich selbstständig machen. Hier kann der Steuerberater von Anfang an mit einer Existenzgründungsberatung eine wichtige Säule des geplanten Unternehmens oder der künftigen freiberuflichen Existenz bilden – weit über das Erstellen von Steuer- und Umsatzsteuererklärungen hinaus. Das hebt auch Steuerexperte Hartmut Schwab hervor: „Steuerberater beraten beispielsweise kompetent zur Existenzgründung und geben einen Überblick zu passenden Finanzierungsarten oder geeigneten Darlehensgebern. Mit dieser professionellen betriebswirtschaftlichen Beratung aus einer Hand gelingen auch die großen Schritte und die Mandantinnen haben die eigenen Finanzen immer im Blick.“

Abgesichert für den Fall der Fälle

Neben den Steuern gibt es eine Vielzahl von Versicherungsarten, die je nach Beruf und privatem Risiko notwendig oder empfehlenswert sind. Beispielsweise muss in Deutschland jeder eine Krankenversicherung haben – ob Student, Berufstätiger oder Rentner. Wer die oft hohen Kosten für einen Krankenhausaufenthalt betrachtet, der erkennt sofort, warum das so ist. Die Krankenversicherung ermöglicht durch die einzahlende Solidargemeinschaft auch dann Hilfe, wenn es einmal gesundheitliche Probleme gibt, deren Kosten der Einzelne nicht decken kann.

Versicherungen schaffen aber auch in anderen Bereichen noch mehr Sicherheit, im Beruf wie im Privatleben. Während bei vielen Studentinnen und Studenten Haftungsfälle meist noch durch die Familienhaftpflicht der Eltern abgedeckt sind, ist dies in der Zeit nach dem Studium oft nicht mehr möglich. Deshalb sollten sich Berufstätige schnell um eine eigene Haftpflichtversicherung kümmern – ein Schutz, der wichtig ist, um auch bei größeren Schadensereignissen immer finanziell abgesichert zu sein.

Die Berufshaftpflicht

Für alle, die sich selbstständig machen, ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig. „Wenn man sich freiberuflich als Architekt oder Bauingenieur niederlässt, muss man eine Berufshaftpflicht als durchlaufende Jahresversicherung nachweisen, um in der Architekten- oder Ingenieurkammer zugelassen zu werden“, erklärt Julian Platzek, Verkaufsleiter der AIA AG, einer Versicherung von Architekten für Architekten und Ingenieure. Ohne einen Nachweis bei seiner Kammer darf man kein Büro eröffnen. Nachgewiesen werden müssen auch die entsprechenden Versicherungssummen der Kammern, die von Bundesland zu Bundesland differieren. Bei der Versicherungssumme kommt es außerdem darauf an, welche Gesellschaftsform man für seine Selbstständigkeit wählt. Eine Kapitalgesellschaft muss eine andere Versicherungssumme nachweisen als etwa ein Einzelbüro oder eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Bei diesen drei Ausprägungen handelt es sich aktuell um die beliebtesten Formen für die Niederlassung. Mit der jährlichen Berufshaftpflichtversicherung kann man trotz unterschiedlicher Kammerregelungen problemlos deutschlandweit tätig sein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei einem größeren Bauvorhaben eine Objektversicherung abzuschließen. Julian Platzek nennt ein Beispiel: „Das kann etwa ein Hotelneubau sein, für den man die eigene Versicherungssumme von 250.000 Euro auf eine Million erhöhen möchte. Diese zusätzliche Erhöhung erfolgt dann nur an das entsprechende Objekt gebunden.“ Unter Umständen besteht die Möglichkeit, die höhere Versicherungssumme an den Auftraggeber weiterzureichen. Bringt doch diese ihm eine erhöhte Sicherheit für sein Bauvorhaben.

Die Objektversicherung bietet sich auch als geeignete Lösung für Architekten-Arbeitsgemeinschaften an. Die Selbstbehalte bei der Berufshaftpflicht betragen laut Julian Platzek in der Regel 2.500 Euro Minimum. Das kann aber auch weit höher liegen, zum Beispiel bei bis zu 25.000 Euro. Vor allem größere Büros neigen dazu, eine höhere Summe festzulegen. Dadurch kann ein kleinerer Schaden „aus der eigenen Tasche“ bezahlt werden, was dazu führt, dass der Versicherungsbeitrag nicht erhöht wird. Denn wenn der Versicherer zu oft und zu viel bezahlt hat, kann es sein, dass er den bestehenden Vertrag kündigt. Dann kann es schwierig werden, einen neuen Versicherer zu finden. Deshalb ist es äußerst wichtig, sich im Vorfeld ein Versicherungsabschlusses Gedanken über die Höhe des Eigenanteils zu machen.

Existenzgründernachlass

Als Existenzgründer erhält man bei verschiedenen Versicherern unterschiedliche Einstufungen beim Versicherungsabschluss. Manche Versicherer geben einen sehr hohen Existenzgründernachlass. Bei der AIA beginnt man beispielsweise mit 50 Prozent Nachlass. Dieser schmilzt dann im Laufe der Zeit ab und ist somit eine Art Subvention der Versicherer für die Existenzgründer. Ansonsten muss man für die Berufshaftpflicht – ohne den Existenzgründernachlass – bei geringerem Honorar schon mit 1.500 Euro pro Jahr rechnen. Nach oben sind der Versicherungssumme kaum Grenzen gesetzt.

Nebentätigkeiten absichern

Für angestellte Architekten und Bauingenieure bieten einige Versicherer ganz aktuell Privathaftpflichtversicherungen an, die sich auch auf Nebentätigkeiten beziehen. Beispielsweise wenn für einen Bekannten eine Dachgaube geplant wird und anschließend ein Schaden eintritt. Diesen Zusatznutzen sollte jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall erfragen.  sc

 

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